im Geschichtsbild der Stadt Zell im Wiesental

Fridolin Weber II. im Geschichtsbild der Stadt Zell im Wiesental            1733 - 1779

Die Beziehungen Fridolin Weber II. zum Hause von Schönau, sollten sich noch weitaus spannungsgeladener und dramatischer entwickeln als die seines  Vaters. Er wurde 1733 in Zell im Wiesental geboren und war der Onkel von Carl Maria von Weber und Schwiegervater Mozarts. Nach den  Auseinandersetzungen und dem Vergleich mit seinem Vater war Franz Ignaz  Ludwig von Schönau zum Schuldner seines eigenen Amtmannes geworden. Er  hatte demnach allen Grund, sich der Familie Weber gegenüber erkenntlich  zu zeigen, was er auch tat, indem er den erst 21 jährigen Fridolin Weber II. 1754 als schönauischen Amtmann in der Herrschaft Zell einsetzte.

Bald danach am 14. September 1756 heiratete er die aus Mannheim stammende  Cäcilia Stamm, geboren am 23. Oktober 1727 in Mannheim, gestorben am 22. August 1793 in Wien.

Es war wohl ein sehr seltsames Dienstverhältnis das Fridolin Weber II. mit seinem Dienstherrn hatte. Schuldete dieser doch dem Vater Weber und  damit seinen Erben und nunmehrigen Amtmann inklusive Zinsen 4700  Gulden. Der Baron war ohnehin tief verschuldet. Schon im September 1756  ließ er sich von seinem Zeller Amtmann 239 Gulden und 48 Kreuzer geben, mit der Maßgabe, das Geld nicht in Rechnung zu stellen, sondern über  die Zeller Gefälle hereinzuholen. Bald erhielt er auf dieselbe Art  wieder 50 Gulden. Es ging nicht lange bis der Baron mit rund 1000 Gulden beim Zeller Amtmann Fridolin Weber II. in der Kreide stand.  Rückzahlungen erhielt Weber keine. Was blieb ihm anderes übrig, als zu  tun was ihn sein Herr geheißen hatte, nämlich die Buchhaltung zu verblümeln, dass er sich an den in Zell eingegangenen Gefällen  schadlos halten konnte.

Das passte dem Freiherrn wieder nicht. Er schröpfte seinen Amtmann  hin sichtlich zustehender Taxen, Reisespesen und vieler anderer Dinge  so eingehend, dass Weber langsam aber sicher selbst in Not geriet. Weber beging nun den verhängnisvollen Fehler, es an einer geordneten  Buchführung fehlen zu lassen. Es kam so weit, dass entgegen bestehender  Vorschriften der Sekretär des Barons, Brenzinger, der Weibel, der  Talvogt Meinrad Monfort oder der Geschworene Johann Durst ohne Wissen  des Amtmannes Gelder einzogen und an den Freiherrn weiterleiteten.

Aufgrund der geschwächten Position des Amtmannes gab es weitere Wirrungen. Der  Baron enthob Weber kurzerhand mit einem Schreiben vom 30. Juli 1763  seines Amtes mit der Begründung: ”Er habe seine Herrschaft  hintergangen, betrogen sowie pflichtvergessen und treulos gehandelt.” Innerhalb von sechs Wochen habe er die Herrschaft zu verlassen,  widrigenfalls er Gefahr laufe, dass seine saubere Aufführung der ganzen  Welt offenbar würde. “Weber, so der Freiherr, würde daher gut tun, die  Sache in der Stille bewenden zu lassen und gegebenorts zu sagen, dass er sein Amt freiwillig niedergelegt habe. In diesem Falle würde er, der  Baron, keine Mühe sparen, ihm zu einer neuen Stellung zu verhelfen.” Die damit geheuchelte Gnade verhüllte nur mangelhaft das schlechte Gewissen und die schlimmen Absichten des Barons und seiner Anhänger.

Die Entlassung aus dem Amt traf Weber vor allem deshalb sehr schwer, weil  seine Frau einer Niederkunft entgegen sah. Er versuchte deshalb, sich  mit seinem Herrn außergerichtlich zu einigen, was fruchtlos verlief. Am  1. August 1763 ließ der Baron seinen bisherigen Sekretär Konrad  Brenzinger als Amtmann von Zell verkünden. Weber erwirkte bei der  Priminstanz, einer östreichischen Gerichtseinrichtung in Freiburg, dass  er in der Amtswohnung verbleiben durfte. Die Querelen nahmen für ihn  jedoch kein Ende. Die Gelder für die rechtmäßig an Weber verpfändeten  Lehensgefälle gingen nicht ein. Er klagte bei der Priminstanz. Der  Prozess zog sich hin. Seine Familie geriet in bittere Not.

In diese turbulente Zeit fallen die ersten 1 - 2 Jahre von Constanze.

Es rächte sich jetzt, dass Weber auf die Anweisungen des Barons wegen Verblümeln von Schuldzahlungen eingegangen war. Es wurden Fehler und  Mängel nachgewiesen. Im Juni 1764 endeten die Gerichtsverhandlungen mit  einem seltsamen Vergleich.
Fridolin Weber II. und Baron Franz Ignaz  Ludwig von Schönau verzichteten auf die Fortführung des Prozesses. Die  Entlassung wurde zurückgenommen. Weber verzichtete freiwillig auf das  Amt und bezeichnete das jetzige Abkommen als beiderseitige  freundschaftliche Aufkündigung. Der Baron war sogar bereit, Weber ein  vorzügliches Zeugnis für seine pflichtgemäße und treue Amtsführung  auszustellen. Allem Anschein nach ein Vergleich, der zu Lasten des  Freiherrn ging, wobei Weber aus seiner Notsituation heraus gute Miene  zum bösen Spiel machte.

Fridolin Weber II. zog nun mit seiner Familie nach Mannheim, wo seine von dort  stammende Frau nähere Beziehungen hatte. Er wirkte dort als Bassist,  Souffleur und Notenkopist.

Weber übersiedelte 1778 nach München und ein Jahr später nach Wien. Am 23. Oktober 1779 erlag er einem Schlaganfall in Wien.